Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

für die Buchung der Familien-Kreativ-Woche vom 31.07.2022 18:00 Uhr bis 07.08.2021 12:00 Uhr auf Schloss Buchenau (Hermann-Lietz-Str. 13, 36132 Eiterfeld - Buchenau)

 

1. Geltungsbereich

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem:r  Teilnehmer:in an der Familien-Kreativ-Woche und dem Verein Familienmusizieren e.V., (c/o Rosemarie Arzt, Kanzlerweg 13, 12101 Berlin), im Folgenden „Verein" genannt. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des:r Teilnehmer:in haben keine Gültigkeit.

Zusätzlich gilt das bundesweit geltende Hygienekonzept. Die Datenschutz-Erklärung befindet sich auf der Webseite des Vereins.

 

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

 

Der:Die Teilnehmer:in kann sich über das Anmeldeformular auf der Homepage www.familienmusizieren.com  anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn der Verein die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des:r Teilnehmer:in verbindlich ist, kommt der Vertrag zwischen dem:r Teilnehmer:in und dem Verein zustande.

 

3. Preise

 

AMJ-Mitglieder erhalten 20 € Ermäßigung pro Person. Nach Rücksprache können in Sonderfällen individuell Ermäßigungen für Studierende, Rentner:innen und Erwerbslose gewährt werden. 

 

3.1 Kursgebühren pro Person

    Kinder bis 9 Jahre: kostenlos

    Alter 10 - 18 Jahre: 90 €

    Alter ab 18 Jahre: 135 €

 

3.2. Unterkunft pro Person

    Im Mehrbettzimmer: 189 €

    Im Einzelzimmer: 329 €

    Im eigenen Zelt / Wohnmobil: 70 €

 

3.3. Verpflegung (Vollpension): 223 € pro Person

 

Muss ein:e Teilnehmer:in die Teilnahme an der Familienkreativwoche während ihrer Dauer auf Grund eines positiven Testergebnisses beenden, werden die restlichen Kursgebühren und Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht erstattet.

 

4. Stornierungen

 

Stornierungen haben unterschiedliche Auswirkungen: Einerseits auf die Kursgebühren, und andererseits auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 

 

 

4.1. Bei einer Stornierung sind generell 60% der Kursgebühren zu zahlen. 

 

4.2. Bei den Kosten für Unterbringung und Verpflegung kommt es darauf an, wann storniert wird: 

    Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 25% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. 

    29 bis 14 Tage vor Beginn der Familien-Kreativ-Woche sind bei Stornierung 70% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung  zu zahlen. 

    Bei einem Zeitraum, der weniger als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt, ist bei einer Stornierung der volle Preis zu zahlen.

 

5. Absage von Veranstaltungen

 

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ist der Verein berechtigt, die Familien-Kreativ-Woche abzusagen. Die Teilnehmer:innen werden umgehend informiert. Die Kursgebühren sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden in diesem Fall erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reisekosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

 

6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

 

Der Verein behält sich vor, angekündigte Dozenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Kurse zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der der Familien-Kreativ-Woche hat. Die Höhe der Kursgebühren ändert sich daher in diesen Fällen nicht.

 

7. Ablehnung einer Anmeldung

 

Der Verein kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zur Familien-Kreativ-Woche zurückweisen.

 

8. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

 

Das Teilnehmerentgelt setzt sich aus der Kursgebühr und den Kosten für Unterbringung zusammen. Es ist mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Vereins finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

Ist bis zum Veranstaltungsbeginn das Teilnehmerentgelt nicht beim Verein eingegangen, hat der Verein das Recht, dem:r Teilnehmer:in die Teilnahme an der Familien-Kreativ-Woche zu verwehren. Der:Die Teilnehmer:in kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

 

9. Hausordnung

 

Die Hausordnung des Veranstaltungsortes gilt während des Aufenthalts auf Schloss Buchenau für alle Teilnehmenden verbindlich.

 

 

10. Hygienekonzept

 

Es gelten die bundesweiten Hygieneregeln, ergänzt durch die Aufforderung des Vereins, sich vor Anreise selbst zu testen. Sollten Teilnehmende einen positiven Test oder Symptome haben, können sie an der Familienkreativwoche nicht teilnehmen. 

Ansonsten steht jedem:r frei eine Maske zu tragen.

 

11. Haftung

 

11.1 Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Verlages für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

           Der Verein haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;

           der Verein haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.

 

11.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Verein eine Garantie übernommen hat.

 

11.3 Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

 

12. Allgemeines

 

12.1 Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin.

 

12.2 Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

 

12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.